Häufige Fragen (FAQ)

Der endgültige Abschied von einem Haustier ist immer ein schmerzhafter Verlust. Am Ende des Weges möchten Sie sich mit Respekt und Würde von Ihrem Liebling verabschieden. Plötzlich stellt sich die Frage:

Wie gehe ich mit dem Tod meines Tieres um?

Unter der Rubrik Rat & Tat möchten wir Ihnen einige Hilfestellungen nennen, wie Sie mit dem Gefühl der Trauer umgehen können. Neben der emotionalen Belastung stellt sich zudem die Frage, wie es mit meinem verstorbenen Begleiter weitergeht. Hier bieten sich verschiedene Möglichkeiten an. Eine Auswahl der gängigsten Bestattungsformen haben wir für Sie zusammengestellt:

Einäscherung eines Haustieres

Die Einäscherung eines Haustieres ist in Deutschland weit verbreitet. Sie hat gegenüber der Erdbestattung viele Vorteile. Bei einer Einzelkremierung wird Ihr Liebling separat von anderen Tieren eingeäschert. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit, Ihnen die Asche ihres Haustieres nach der Kremierung wieder zurückzugeben.

Als weitere Alternative bietet sich die Gemeinschaftskremierung an. Hier wird eine kleine Gruppe von Haustieren gemeinschaftlich kremiert. Bei der ROSENGARTEN-Tierbestattung wird die Asche in einem besonders angelegten Streubeet ausgestreut. So haben Sie einen Ort, den Sie aufsuchen und an Ihr Tier denken können, wann immer Sie das möchten.

Individuelle Wünsche wie Urnen, Gedenkschmuck oder Gravuren ergeben neben den Kremierungskosten eine weite Preisspanne. Zudem kommen in vielen Fällen noch Abholung- oder Überführungskosten hinzu. Achten Sie bei der Auswahl eines Tierbestatters auf eine transparente und verständliche Preisgestaltung.

Weitere Informationen zur den Möglichkeiten und Kosten einer Einäscherung finden Sie unter: www.rosengarten-tierbestattung.de

Bestattung auf einem Mensch/Tier-Friedhof

Oftmals werden wir gefragt, ob die Asche eines Haustieres auch gemeinsam mit einem verstorbenen Menschen beerdigt werden darf. Im Regelfall ist das auf Humanfriedhöfen nicht der Fall. Aus diesem Grund arbeiten wir mit dem Friedhof „Unser Hafen“ zusammen. Auf derzeit zwei Friedhöfen, in Essen/Ruhr und in Braubach, können die Urnen von Mensch und Tier in einer Grabstelle beigesetzt werden. Eine Bestattung der Körper ist nicht möglich. Die Kosten für die gemeinsame Bestattung können Sie auf der Internetseite von „Unser Hafen“ erfahren.

Weitere Informationen zum Thema „Mensch-Tier-Friedhof“ finden Sie unter: www.unser-hafen.com



Bestattung auf einem Tierfriedhof

Mittlerweile gibt es in vielen Regionen Deutschlands Tierfriedhöfe, auf denen die Bestattung von Haustieren oder von Urnen mit tierischer Asche möglich ist. Hier gilt es zu beachten, dass zu Anfang eine feste Belegungszeit vereinbart wird, für die eine Gebühr zu entrichten ist. Diese Belegungszeit liegt zu Beginn in der Regel zwischen drei und fünf Jahren. Für eine längere Zeit berechnen die meisten Betreibern eine erneute Zahlung. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Gestaltung des Grabes. Auf den meisten Tierfriedhöfen gibt es dazu feste Regeln. Erst wenn Sie alle Wünsche mit dem Anbieter geklärt haben, erhalten Sie einen klaren Kostenrahmen für diese Form der Bestattung. Eine individuelle Gestaltung einer Trauerfeier ist vielerorts möglich und wird mitunter vom Betreiber direkt angeboten. Eine ähnliche Art der Beisetzung bieten Friedwälder für Tiere an. Auch hier kann sowohl das verstorbene Haustier, wie auch die Urne mit der tierischen Asche begraben werden.

Bestattung im Garten

Für einige Tierhalter ist die Bestattung ihres Haustieres im eigenen Garten ein großer Wunsch. Allerdings ist diese Art der Beisetzung nicht überall erlaubt. Auf der einen Seite ist die Bestattung in Wasserschutzgebieten verboten, auf der anderen Seiten untersagen viele Städte und Gemeinden generell diese Form der Beisetzung. Grundsätzlich sollten Sie sich im Vorfeld immer bei den Behörden informieren.

Die Ausrichtung dieser Bestattung kann natürlich sehr individuell gestaltet werden. Kosten fallen hier üblicherweise nur an, wenn für die Gestaltung der Grabstelle besondere Wünsche wie z.B. ein Grabstein oder Grabdekoration vorliegen. Zu beachten ist, dass eine Mindestbestattungstiefe eingehalten wird, damit das Grab nicht von anderen Tieren wieder freigelegt werden kann. Sollte das Grundstück nur gemietet sein, empfiehlt es sich, im Vorfeld den Vermieter nach seiner Erlaubnis zu fragen.